Als Hausarzt in einer unterversorgten Region

Landarztgesetz

© KVWL

Kristina Siebald und Niklas Gericke vom KVWL-Team Nachwuchsförderung & Fördermaßnahmen unterwegs: Diesmal waren wir an der Uni Münster, wo das Auswahlverfahren des Landes  Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Landarztgesetzes stattfand.

Die KVWL ist an dem eigentlichen Verfahren nicht beteiligt. Unser Team hat die Veranstaltung aber genutzt, um gemeinsam mit einer Vertreterin des Landes NRW und der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) Fragen rund um die Themen vertragsärztliche Tätigkeit und Fördermöglichkeiten zu beantworten. „Die Hausärzte von morgen stehen in den Startlöchern – das ist toll zu sehen!“, waren sich Kristina und Niklas einig.

Auch zum Landarztgesetz bzw. Landarztquote beraten wir dich gern. Hinter den Begriffen steckt folgende Idee: NRW vergibt seit dem Wintersemester 2019/2020 ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen der Humanmedizin unter der Voraussetzung, anschließend eine hausärztliche Tätigkeit in einer unterversorgten Region Nordrhein-Westfalens auszuüben. Die Teilnehmer der Landarztquote verpflichten sich also, nach Studium und Ausbildung dort zu praktizieren, wo es zu wenige Fachärzte für Allgemeinmedizin gibt.

„Die Hausärzte von morgen stehen in den Startlöchern – das ist toll zu sehen!“

Kristina Siebald und Niklas Gericke vom KVWL-Team Nachwuchsförderung & Fördermaßnahmen

In Münster waren jetzt über fünfzig potenzielle Medizinstudenten eingeladen, die im Rahmen des Landarztgesetzes ab dem kommenden Semester einen der Studienplätze in Münster oder Köln erhalten. Für die Umsetzung des Auswahlverfahrens und der Bewerberauswahl ist das Landeszentrum Gesundheit ist verantwortlich. Die Auswahl geeigneter Studenten erfolgt nicht nur nach der Abiturnote, sondern berücksichtigt auch persönliche Eigenschaften, die der Patientenorientierung dienen. Auch berufliche Vorkenntnisse fließen in die Auswahl ein.

Team PRAXISSTART

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