Ebenso vielfältig wie die Motive der Ärzte für ihre Berufswahl sind auch die Möglichkeiten, in der ambulanten Versorgung tätig zu werden. Angestellt oder selbstständig? Einzelpraxis oder Kooperationsmodell? Vollzeit oder Teilzeit? Stadt oder Land?
Nachfolgend erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um einen Arbeitsplatz in der ambulanten Versorgung zu finden, der Ihren individuellen
Ansprüchen gerecht wird. Und Sie finden eine Vielzahl von Beratungs- und Serviceleistungen, die Ihnen den Start in die Tätigkeit als Vertragsarzt erleichtern.
Die Region Westfalen-Lippe bietet Ihnen ein attraktives Umfeld, um die Vorteile der Freiberuflichkeit, die Freude am Arztberuf und ein erfülltes Familienleben miteinander zu kombinieren! Seien Sie willkommen, wir freuen uns auf Sie!
Unter dem Motto „Beraten – Fördern – Unterstützen“ informiert der 12-Seiter über alle Service-Angebote, die die KVWL für zukünftige Haus- und Fachärzte bereithält:
Gut für Sie: Der Gesetzgeber hat die Möglichkeiten zur Teilnahme an der ambulanten Versorgung flexibler gestaltet, sodass es nun leichter ist, Beruf und Privatleben miteinander zu vereinbaren.
Abhängig von Ihren Wünschen und der Bedarfsplanung kommt eine Neuniederlassung, die Übernahme, die Anstellung oder auch ein Job-Sharing-Modell in Frage:
Eine gute Möglichkeit für den „sanften" Einstieg in die ambulante Versorgung ist die Anstellung bei einem Vertragsarzt oder einem Medizinischen Versorgungszentrum. Dabei muss der anstellende Arzt nicht zwingend in derselben Fachgruppe wie Sie tätig sein.
In einem offenen Planungsbereich wird die Anstellung als voller Sitz in der Bedarfsplanung gezählt und unterliegt keiner Leistungsbeschränkung. In einem gesperrten Planungsbereich können Sie entweder einen bestehenden Angestellten-Sitz übernehmen oder Sie lassen sich im Rahmen des Job-Sharings anstellen. In diesem Fall muss der anstellende Arzt aus dem gleichen Fachgebiet wie Sie kommen und sich verpflichten, das bisherige Leistungsvolumen nicht zu überschreiten.
Unabhängig davon, ob Sie in einem offenen oder in einem geschlossenen Planungsbereich angestellt sind, gibt es
unterschiedliche Arbeitszeitmodelle bzw. Teilzeitlösungen, in deren Rahmen Sie tätig werden können:
Eine Zweigpraxis ist quasi die „Nebenbetriebsstätte" einer bereits bestehenden Praxis. Da viele Zweigpraxen zunächst mit angestellten Ärzten besetzt werden, bietet sich so eine gute Möglichkeit, erste Einblicke in die ambulante Versorgung zu gewinnen, ohne dass Sie das finanzielle Risiko tragen.
Das Job-Sharing ist eine Möglichkeit, trotz Zulassungsbeschränkung im vertragsärztlichen Bereich tätig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Kooperationspartner dieselbe Fachrichtung ausüben und der bisherige Leistungsumfang der Praxis nicht weiter vergrößert wird. Dieses Modell ist vor allem attraktiv, wenn Sie Ihren Arbeitsalltag zeitlich flexibel gestalten möchten und sich der bisherige Praxisinhaber mittelfristig zurückziehen möchte.
Viele junge Ärzte möchten sich heutzutage nicht in einer Einzelpraxis niederlassen. Auch für bereits niedergelassene Mediziner ist es attraktiv, sich in kooperativen Strukturen zu organisieren. Einige Kooperationsmöglichkeiten sind unten bereits aufgeführt. Allerdings ist die Frage, welche Kooperationsform im Einzelfall sinnvoll ist, nicht pauschal zu beantworten. Zu unterschiedlich sind persönliche Voraussetzungen und Wünsche, äußere Faktoren sowie gesetzliche bzw. berufsrechtliche Vorgaben.
Grundsätzlich haben Kooperationen viele Vorteile, wie zum Beispiel:
Sie wollen selbstständig sein und sich trotzdem im Team austauschen? Dann werden Sie in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Die Gemeinschaftspraxis ist der Zusammenschluss mehrerer Ärzte, wobei diese nicht zwingend derselben Fachgruppe angehören müssen.
Wirtschaftlich und organisatorisch bilden Sie dabei eine Einheit, das heißt Sie führen gemeinsame Patientenkarteien, rechnen über eine gemeinsame Abrechnungsnummer ab und haften gemeinsam.
Diese Form der Kooperation ist an einem Ort (an derselben Adresse) oder überörtlich (an mindestens zwei Orten kooperieren mindestens zwei Praxen miteinander) möglich.
Bei einer Praxisgemeinschaft schließen sich mehrere Vertragsärzte der gleichen oder unterschiedlicher Fachrichtungen zusammen. Dabei nutzen diese die Räumlichkeiten und Geräte gemeinsam, führen aber ihren eigenen Patientenstamm. Auch die Abrechnung erfolgt separat.
Sie sind gerne Ihr eigener Chef? Dann lassen Sie sich in Ihrer eigenen Praxis nieder und bestimmen Ihre Arbeitsabläufe, Ihre Sprechstundenzeiten und Ihren Urlaub selbst. Auch als Inhaber einer Einzelpraxis können Sie mit einem Kollegen kooperieren, zum Beispiel in Form einer Praxisgemeinschaft. Und Sie können mit einem hälftigen Versorgungsauftrag auch nur in „Teilzeit" an der ambulanten Versorgung teilnehmen.
Das MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Vertragsärzte und/oder angestellte Ärzte an der ambulanten Versorgung teilnehmen. Meistens werden MVZ von Vertragsärzten oder Krankenhäusern gegründet und betrieben; Gesellschafter können auch die in einem MVZ angestellten Ärzte sein.
MVZ unterliegen denselben Regeln der Bedarfsplanung und Honorarverteilung wie andere Praxis- und Kooperationsformen auch.
Die Grundlage der ambulanten medizinischen Versorgung bildet die sogenannte Bedarfsplanung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und legt fest, wie viele Ärzte sich in einzelnen Planungsbereichen niederlassen dürfen. Liegt der Versorgungsgrad über 110 Prozent, wird der Planungsbereich für die Arztgruppe gesperrt. Es gibt jedoch die Möglichkeit, eine bestehende Praxis im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens zu übernehmen.
In offenen Planungsbereichen können Sie entweder eine neue Praxis gründen oder eine bereits vorhandene Praxis übernehmen. Dabei muss Ihr Wohnort nicht mehr mit dem Praxisort identisch sein. Eine aktuelle Übersicht, welche Planungsbereiche für welche Fachgruppen gesperrt sind sowie weitere Informationen zur Bedarfsplanung, finden Sie hier.
Mit der Approbation und der Facharztanerkennung in der Tasche müssen Sie sich zunächst in das Arztregister eintragen lassen. Diese Eintragung nimmt die Kassenärztliche Vereinigung vor, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Die Eintragung in das Arzt-/Psychotherapeutenregister ist bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zu beantragen und ist Grundvoraussetzung für eine spätere Zulassung als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut. Man kann sich aber auch ohne ein konkretes Niederlassungsvorhaben vorab in das Arzt-/Psychotherapeutenregister nach erfolgter Facharztweiterbildung bzw. Erlangung der Fachkunde gemäß § 95 c SGB V eintragen lassen.
Information zur Eintragung in das Arztregister sowie einen Antrag finden Sie hier
Die Kassenärztliche Vereinigungen müssen für jeden Planungsbereich eine Warteliste führen (§ 103 Abs. 5 SGB V). In die Warteliste werden auf Antrag die Ärzte aufgenommen, die in das Arztregister eingetragen sind. Bei der Auswahl der Bewerber für die Übernahme einer Vertragsarztpraxis wird unter anderem die Dauer der Wartezeit berücksichtigt (ab Eintragung in die Warteliste).
Information zur Warteliste sowie einen Antrag finden Sie hier
Die Vermittlungsliste ist ein weiterer Service der KVWL im Rahmen der Nachbesetzung von Praxissitzen. Diese Liste weist deutlich mehr relevante Informationen als die Warteliste auf. Sie bietet dadurch eine Optimierung der Vermittlung zwischen potenziellem Praxisabgeber und Praxisübernehmer. Anhand der erhobenen Informationen können die Belange von Praxisabgeber und Praxisübernehmer im Vorfeld durch die KVWL aufeinander abgestimmt werden. Bitte beachten Sie, dass die Vermittlungsliste unabhängig von der Warteliste ist und keine rechtliche Relevanz nach den Vorgaben des SGB V hat.
Wir senden Ihnen die Ausschreibungen von Vertrags- und Psychotherapeuten-Sitzen in Westfalen-Lippe per E-Mail einmal monatlich kostenlos zu. Klicken Sie auf den Button und füllen Sie hierzu das Formular aus:
Email-Abo: Ausschreibungen von Vertrags- und Psychotherapeutensitzen
So unterschiedlich wie Ihre persönlichen Voraussetzungen sind auch die Wege, die Sie in Ihre eigene Praxis führen. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber den Rahmen für die Teilnahme an der ambulanten Versorgung in den letzten Jahren stetig erweitert hat. Doch welche Niederlassungsform passt zu mir? Wie organisiere ich eine Gemeinschaftspraxis oder eine Apparategemeinschaft? Wie funktioniert die Abrechnung der erbrachten Leistungen? Antworten auf diese und viele weitere Fragen rund um das Thema Niederlassung bekommen Sie von uns.
Auf Wunsch begleiten wir Sie in jeder Phase der Niederlassung – individuell und kompetent!
Ob motivierter Neu- oder erfahrener Wiedereinsteiger: Wählen Sie aus unserem „Werkzeugkasten" aus Seminaren, individueller Betreuung durch Praxispaten oder persönlichen Gesprächen mit unseren Experten genau das, was Ihnen weiterhilft. Unverbindlich und kostenlos!
Beratung gewünscht? Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.
Bei einer Entscheidung für die Niederlassung kommen möglicherweise einige Investitionen auf Sie zu. Und plötzlich sind Sie nicht nur Arzt, sondern auch selbstständiger Unternehmer. Ein Gedanke, mit dem sich viele, die mit Leib und Seele Mediziner sind, erst einmal anfreunden müssen. Doch keine Angst! Auch für den betriebswirtschaftlichen Bereich gibt es ein umfassendes Beratungsangebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL). Kompetent, neutral und unabhängig – denn die KVWL ist die öffentlich-rechtliche Selbstverwaltungsorganisation der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten. Bei unserer Beratung verfolgen wir keine eigenen wirtschaftlichen Interessen, sondern haben ausschließlich Ihren Vorteil im Auge!
Die Finanzexperten der KVWL analysieren mit Ihnen gemeinsam die bei der KV vorliegenden und die vom Praxisveräußerer übergebenen Daten. Dabei bekommen Sie einen Überblick über alle relevanten Faktoren der Praxisplanung.
Zur Investitions- und Kostenberatung (InKo) gehören:
Bei Bedarf steht Ihnen die KVWL natürlich auch nach Ihrer Niederlassung beratend zur Seite – persönlich und vertraulich. Sie möchten wissen, wie Sie im Vergleich zu Ihrer Fachgruppe stehen? Sie haben Interesse an einer fundierten Analyse der Umsätze und Ausgaben Ihrer Praxis? Sie möchten Antworten auf die Frage haben, wie sich Ihr Fallwert, Ihre Fallzahl und Ihr Honorar verändert haben – und warum?
Die kostenlose betriebswirtschaftliche Beratung umfasst unter anderem interne und externe Praxisvergleiche, die auf stets aktuellen Kennzahlen und Praxisdaten basieren. So haben Sie die Möglichkeit, Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Teilnahme am Web-Seminar – so geht’s: Melden Sie sich zum Web-Seminar über das Anmeldeformular an. Sie erhalten von uns eine Bestätigung mit dem Zugangslink und weiteren Informationen. Die technischen Anforderungen sind gering: Laptop/PC, eine stabile Internetverbindung, einen aktuellen Browser, Lautsprecher/Kopfhörer.
In diesem Seminar lernen Sie, wie sich Genehmigungen und (fehlende) Fortbildung direkt auf Ihr Honorar auswirken. Zusätzlich zeigen wir, wie Sie mit Instrumenten aus Qualitätsmanagement und Patientensicherheit Praxisabläufe optimieren und für alle Beteiligten sicher gestalten können. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über Förderungen und Zuschüsse bei der Existenzgründung in Westfalen-Lippe.
Christopher Arndt,KVWL; Marina Pommée, KVWL; Jörg Otte, KVWL; Carina Laenger, KVWL
Damit sich die Niederlassung in eigener Praxis zu einem Erfolgsmodell ent-wickeln kann, sollten Ihnen die notwendigen wirtschaftlichen Eckdaten bekannt sein. Es ist unser Anliegen, Ihnen vor der Niederlassung einen ersten allgemeinen Überblick über die wesentlichen Faktoren zur Praxisgründung und -findung zu verschaffen. Gemeinsam mit Ihnen werden wir dabei auf die wesentlichen betriebswirtschaftlichen Themen, welche die Praxis betreffen, eingehen.
Team BWL, KVWL
Der Arzt ist als Mediziner hervorragend ausgebildet. Jedoch kommen mit der Niederlassung viele Fragen auf, die die Praxisorganisation betreffen. In diesem Seminar erhalten Sie praktische Tipps zu effizienten Arbeitsabläufen, einem funktionierenden Terminmanagement, guter Personalführung, Kommunikation, Praxismarketing und zu vielen weiteren Themen. Ziel unseres Workshops ist, die Teilnehmer für das Thema Praxismanagement zu sensibilisieren.
Team Praxisorganisation, KVWL
Ärzte erobern das Internet. Werbung, Praxispräsentation, Publikation und Kommunikation erfolgen zunehmend digital. Telemedizin und Telematik sind auf dem Vormarsch; Portale zur Arztsuche und -bewertung im Netz so beliebt wie nie zuvor. Erfahren Sie, wie Sie sich im Umgang mit Website, Social Media, Bewertungsportalen & Co. rechtssicher bewegen.
Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus GbR
In Kooperation mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank
In der ambulanten Versorgung ist die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. In diesem Seminar diskutieren wir gemeinsam, wie im GKV-System eine rationale Arzneimitteltherapie er-folgt. Besondere Themen sind die Versorgung der Patienten mit innovativen Arzneimitteln und deren Bewertung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die sichere Verordnung von Heilmitteln. Zum Abschluss stellen wir das Informations- und Beratungskonzept zu Verordnungen in Westfalen-Lippe vor, welches den neuen Vertragsärzten einen sicheren Start ermöglicht.
Julia Jachmich, KVWL
In der ambulanten Versorgung ist die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln integraler Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. In diesem Seminar diskutieren wir gemeinsam, wie im GKV-System eine rationale Arzneimitteltherapie er-folgt. Besondere Themen sind die Versorgung der Patienten mit innovativen Arzneimitteln und deren Bewertung. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer einen Überblick über die sichere Verordnung von Heilmitteln. Zum Abschluss stellen wir das Informations- und Beratungskonzept zu Verordnungen in Westfalen-Lippe vor, welches den neuen Vertragsärzten einen sicheren Start ermöglicht.
Eva Leicher, KVWL
Überblick über Verfahren der Wirtschaftlichkeitsprüfung der gesamten ärztlichen Tätigkeit, insbesondere die Behandlungs- und die Verordnungsweise (Arznei-, Heilmittel und Sprechstundenbedarf) sowie die Plausibilitätsprüfung (Zeit und Patientenidentität). Wir informieren Sie über die Rechtsgrundlagen, Prüfmethoden, das Prüfverfahren und die Argumente des Vertragsarztes in Prüfverfahren. Sie profitieren von einer kompakten Darstellung der Abläufe und können schon im Vorfeld einer eventuellen Prüfung Ursachen einer Überschreitung ermitteln oder Fehler vermeiden.
Kathrin Tiemens, KVWL; Sandra Wiekhusen, KVWL
Der EBM — ein Buch mit sieben Siegeln? Wir zeigen Ihnen, dass dies nicht so sein muss. In diesem Workshop wird gemeinsam der EBM entschlüsselt. Wir zeigen Ihnen auf, wie wichtig die Abrechnung für Sie ist, und welchen Weg Ihre Abrechnung durchläuft. Wir erläutern die Honorarverteilung und gehen gemeinsam auf die Reise vom EBM zum Honorar.
Sylvia Schymonski, KVWL; Melanie Brockmann, KVWL
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sichere Vernetzung aller Akteure des Gesundheitswesens für den sektoren- und systemübergreifenden Austausch von Informationen. Seit 2019 sind Vertragsärzte verpflichtet, an die TI angeschlossen zu sein. Jährlich kommen neue TI-Anwendungen (wie die elektronische Patientenakte oder als elektronisches Rezept) hinzu und Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen müssen die neuen gesetzlichen Verpflichtungen umsetzen. Sie erhalten einen Überblick über die Telematikinfrastruktur und die Anwendungen, die über die TI genutzt werden. Zudem geben wir einen Ausblick, welche TI-Anwendungen als nächstes umgesetzt werden müssen. Die IT-Systeme und sensiblen Daten in den Praxen müssen geschützt werden. Die KBV hat eine IT-Sicherheitsrichtlinie, deren klare Vorgaben dabei helfen sollen, Patientendaten sicher zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren. Die Eckpunkte der IT-Sicherheitsrichtlinie werden Ihnen in diesem Web-Seminar vorgestellt.
Fatima Amjahad, KVWL; Natascha Kracht, KVWL
In diesem Seminar informieren wir Sie über Anforderungen aus dem Brandschutz, der Arbeitsstättenverordnung, der Hygieneanforderungen, des Datenschutzes, der technischen Infrastruktur und zur Ausstattung einer Praxis.
Stefan Ellers, KVWL
Praxisbörsentag
Digital Life und Virtual Reality zum Trotz: Manchmal ist es besser, man begegnet sich von Angesicht zu Angesicht und spricht direkt mit seinem Gegenüber. Zumal, wenn es um so wichtige Weichenstellungen geht wie die Übernahme einer eigenen Praxis und den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit.
Zu diesem Zweck hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) einen speziellen Praxisbörsentag ins Leben gerufen. Einmal im Jahr, zumeist im zeitigen Frühjahr, lädt sie dazu Praxisabgeber bzw. Ärzte, die Unterstützung für ihre Praxis suchen und Neu- und Wiedereinsteiger, die gerne in der ambulanten Versorgung tätig werden möchten, ins Dortmunder Ärztehaus ein.
Bei einer Tasse Kaffee können die Interessenten in Ruhe Angebote und Gesuche studieren und die Möglichkeiten für die eigene Niederlassung ausloten.
Parallel zum Praxisbörsentag findet ein zertifiziertes Niederlassungsseminar statt.
Sobald ein neuer Termin steht, werden Sie hier aktuelle Informationen zum „Niederlassungsseminar und Praxisbörsentag“ finden.
Wer vorab schon mal die Niederlassungsmöglichkeiten sondieren möchte, kann dies rund um die Uhr im Internet tun. Unter www.kvboerse.de finden Sie eine gut strukturierte und übersichtliche Liste mit möglichen Standorten. Mit wenigen Klicks können Sie auch eine eigene Such-Anzeige nach Ihren Wünschen erstellen.
Ergänzt wird die Online-Praxisbörse durch eine Geräte- und eine Stellenbörse.
Das Portal www.kvboerse.de wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe gemeinsam betrieben, sodass Ihre Suche auch die geografischen Schnittstellen dieser Regionen einbezieht.
Um Ihnen den Einstieg in die Praxistätigkeit zu erleichtern, stellt die KVWL Ihnen auf Wunsch einen kompetenten Paten zur Seite. Dieser berät Sie erstmals vor oder spätestens direkt nach der Zulassung. Die zweite Beratung findet zirka ein halbes Jahr später – nach Erhalt Ihrer ersten Abrechnung – statt. Im zweiten Jahr der Patenschaft rücken zunehmend betriebswirtschaftliche Fragen sowie Aspekte des Praxismanagements in den Fokus. Natürlich besteht auch zwischen den Beratungsterminen immer ein direkter Draht zu Ihrem Paten, damit Sie auftretende Fragen rasch klären können.
Die Patenschaft dauert in der Regel zwei Jahre und ist selbstverständlich kostenlos. Übrigens: Das Patenschaftsprogramm können auch angestellte Ärzte gerne in Anspruch nehmen.
Hier eine Auswahl der Leistungen, die Sie im Rahmen einer Patenschaft in Anspruch nehmen können:
Flyer Patenschaften (PDF - 362 KB)
Wenn Sie mehr zu dem Patenschaftsprogramm für neu Niedergelassene wissen wollen, wenden Sie sich bitte an unser Service–Center.
Bei allen Fragen rund um die vertragsärztliche und psychotherapeutische Tätigkeit hilft Ihnen das Service-Center der KVWL. Freundlich, kompetent und zuverlässig.
Sie erreichen das Service-Center der KVWL montags bis donnerstags von 7:30 bis 17:30 Uhr und freitags von 7:30 bis 15:00 Uhr unter 0231 • 94 32 10 00.
Außerhalb der üblichen Bürozeiten läuft unser Anrufbeantworter. Vertrauen Sie ihm Ihren Gesprächswunsch an – wir rufen Sie zurück! Oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen.
Viele Menschen nehmen eine berufliche Auszeit. Häufig sind es Zeiten der Kindererziehung, die die berufliche Karriere unterbrechen. Was alle „Rückkehrer” miteinander verbindet, sind die Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Beruf. Dies gilt besonders für die Medizin – vor allem wenn man berücksichtigt, dass sich das medizinische Wissen in kurzer Zeit vervielfacht. Die Akademie für medizinische Fortbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) lässt Sie bei der Rückkehr in den Beruf nicht allein: Unter dem Motto „Updates in der Medizin – Aktuelle Aspekte für Tätigkeiten in Klinik und Praxis" veranstaltet sie ein Wiedereinsteigerseminar speziell für Ärzte.
Das Blendet-Learning-Seminar bietet in konzentrierter Form Ein- und Überblicke in den aktuellen Wissensstand und in die gängigen Diagnose- und Therapieverfahren zentraler ärztlicher Fachgebiete.
Kompetente praxiserfahrene Referenten stehen den Teilnehmern zwei Wochen lang mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus vermittelt die Akademie für ärztliche Fortbildung interessierten Teilnehmern eine Möglichkeit zur anschließenden Hospitation in einer Praxis.
Fortbildungskatalog der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Akademie für medizinische Fortbildung
Guido Hüls
TELEFON 0251 • 929 – 2210
E-MAIL guido.huels@aekwl.de
Die Allgemeinmedizin ist die Basis der ambulanten Versorgung. Hausärzte kennen ihre Patienten und deren persönliches sowie berufliches Umfeld teilweise seit Jahrzehnten. So nehmen die Allgemeinmediziner in unserem Gesundheitssystem eine wichtige Lotsenfunktion wahr. Daher hat auch die Politik ein besonderes Interesse daran, diesen Versorgungsbereich zu stärken.
Von der Famulatur (Praktikum im Studium) bis zur Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin stehen verschiedene „Töpfe" zur finanziellen Unterstützung bereit. Auf dieser Seite erfahren Sie alles Wichtige zu den Voraussetzungen sowie zu Art, Höhe und Dauer der Förderung. Und Sie erfahren auch, welche Angebote Sie als Facharzt bekommen können!
Die Famulatur ist eine Art Praktikum in einem Krankenhaus oder einer Praxis, das Medizinstudierende während ihres Studiums absolvieren müssen. Die Famulatur ist durch die Approbationsordnung für Ärzte vorgeschrieben und dauert insgesamt mindestens vier Monate. Davon müssen zwei Monate in einem Krankenhaus, ein Monat in der ambulanten Patientenversorgung und ein Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden.
Durch die Pflichtfamulatur in einer Praxis der hausärztlichen Versorgung (Facharzt für Allgemeinmedizin, hausärztlich tätige Internisten, Kinderärzte) können die Studierenden, die ihre Ausbildung vorwiegend an Universitätskliniken, also im hochspezialisierten stationären Bereich des Gesundheitswesens erfahren, auch den ambulanten hausärztlichen Bereich vertieft kennenlernen.
Die KVWL fördert Medizinstudenten, die ihre Famulatur in einer hausärztlichen Praxis oder in einer Praxis der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in einer ländlichen Region absolvieren.
Die Fördersumme in einer Hausarztpraxis beträgt dabei bis zu 400€ im Monat; bei einer allgemeinen fachärztlichen Praxis sind es bis zu 200€ im Monat.
Die Förderung läuft maximal über zwei Monate und richtet sich an angehende Ärzte, die an den Universitäten Bochum, Münster, Witten/Herdecke sowie an der Universität Duisburg-Essen Humanmedizin studieren. Der Antrag auf Famulaturförderung (siehe PDF-Formular) sollte spätestens vier Wochen vor Famulaturbeginn vom Studenten gestellt werden.
Um Ihnen die Suche nach einer Praxis, die die Förderkriterien erfüllt, zu erleichtern, hat die KVWL eine Famulaturbörse erstellt. Hier finden Sie alle Praxen, die an unserem Förderprogramm teilnehmen.Famulaturbörse Westfalen-Lippe
Hildegard Meyering – 0231 • 94 32 33 06
E-MAIL famulaturen@kvwl.de
Angehende Mediziner, die in Nordrhein-Westfalen studieren und sich im Wahlbereich innerhalb des Praktischen Jahres (PJ) für das Fach Allgemeinmedizin entscheiden, können sich um ein Stipendium bewerben. Die Stipendieninitiative ist eine gemeinsame Aktion der westfälischen Krankenkassenverbände und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Insgesamt können sich 60 Medizinstudenten jährlich für eine finanzielle Förderung bewerben. Diese beträgt insgesamt 3.200 Euro pro Student (4 x 800 Euro). Die erste Monatszahlung von 800 Euro erfolgt bis spätestens zum 15. des jeweiligen Tertialmonats für den laufenden Monat.
Das Programm soll den angehenden Ärzten einen Anreiz geben, sich frühzeitiger und intensiver mit dem Hausarztberuf zu beschäftigen.
Das Verfahren: Der Antrag auf Förderung sollte vier Wochen vor Tätigkeitsbeginn bei der KVWL eingereicht werden. Den entsprechenden Link zum Antrag finden Sie unten stehend. Folgende Nachweise sind erforderlich: Die Bestätigung der Universität (NRW) über die Zuweisung zur akademischen Lehrpraxis im Geltungsbereich der KVWL und die Bescheinigung über Aufnahme und Ende der Tätigkeit in der akademischen Lehrpraxis.
Ulrike Pelchen – 0231 • 94 32 37 76
Eva Lehmann – 0231 • 94 32 10 43
E-MAIL stipendien@kvwl.de
Nach dem erfolgreichen Medizinstudium schließt sich die Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt an. Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern können die dazu notwendigen Kompetenzen im Krankenhaus und in weiterbildungsbefugten Arztpraxen erworben werden. Die ambulante Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin und vielen grundversorgenden Fächern wird finanziell durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen gefördert. Die Beschäftigung von Assistent*innen in Weiterbildung in Vertragsarztpraxen ist attraktiv: Der Förderbetrag liegt bei 5.400 EUR pro Monat für eine Vollzeitstelle und kann für Quereinsteiger*innen oder in Regionen mit einer geringen Arztdichte noch erhöht werden.
Es können alle Weiterbildungsabschnitte gefördert werden, die innerhalb der Mindestweiterbildungszeit bis zur Facharztprüfung von der Ärztekammer anerkannt werden. Im Fach Allgemeinmedizin sind bis zu 48 Monate möglich.
Weitere Informationen hält das Team Nachwuchsförderung der KVWL für Sie bereit.
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Operation Karriere – der Podcast
Wie sich die Facharzt-Weiterbildung individuell und optimal gestalten lässt
Staffel 2, Folge 1 vom 21. November 2022
Ziel eines Weiterbildungsverbundes ist es, die Weiterbildung für eine Ärztin/einen Arzt koordiniert zu gestalten und aus einer Hand zu organisieren. Um dieses Ziel zu erreichen, kooperieren in einem Weiterbildungsverbund niedergelassene Ärzte mit Krankenhäusern. Die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe unterstützt die Kooperationen.
In Westfalen-Lippe gibt es flächendeckend zahlreiche Weiterbildungsverbünde. Da die Verbundweiterbildung gerade in ländlichen Gebieten dem Hausärztemangel entgegenwirken soll, ist nach abgeschlossener Weiterbildung auch eine Praxisübernahme oder der Einstieg als Partner möglich.
Für Standorte bzw. Planungsbereiche in Westfalen-Lippe, in denen ein besonderer Sicherstellungsbedarf festgestellt wird, gewährt der Vorstand der KVWL auf Antrag besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung.
Mögliche Maßnahmen sind zum Beispiel die Gewährung einer Umsatzgarantie zum Praxisaufbau oder zur Aufrechterhaltung, die Übernahme von Kosten (Umzugskosten, Einrichtungskosten, Kooperationskosten) oder die Gewährung von Darlehen zum Praxisaufbau oder zur Praxisübernahme.
Gefördert wird die Übernahme eines voll- oder teilzeitigen Versorgungsauftrages an den ausgewiesenen Standorten (Zulassung oder Anstellung, Hauptpraxis oder Zweigpraxis). Ist kein Standort bezeichnet, erfolgt die Förderung für die Gemeinde; ist keine Gemeinde ausgewiesen, für den Planungsbereich.
Die Liste der geförderten Planungsbreiche finden Sie hier.
Eine flächendeckende und für jedermann zugängliche medizinische Versorgung sicherzustellen, ist das zentrale Anliegen der Gesundheitspolitik. In NRW laufen die Fäden diesbezüglich im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zusammen. Um die ambulante medizinische Versorgung auch in Zukunft zu sichern, hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium einige attraktive Förderprogramme aufgelegt.
Diese Maßnahmen sollen in erster Linie die hausärztliche Basisversorgung sichern. Förderungsfähig sind zum Beispiel die Niederlassung als Hausarzt in einer eigenen Praxis oder auch die Anstellung
eines Arztes, der an der ambulanten hausärztlichen Versorgung teilnimmt. Darüber hinaus können Praxisinhaber Geld für die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten erhalten, das sie dann an den Nachwuchsmediziner weiterreichen.
Alle Details zu den Förderrichtlinien des MAGS sowie Anträge und die zuständigen Ansprechpartner der Bezirksregierungen finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).
Das Quereinsteigerprogramm wendet sich an klinisch tätige Allgemeininternisten sowie an Internisten und weitere unmittelbar an der Patientenversorgung beteiligte Fachärzte, die zusätzlich die Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin absolvieren wollen:
a) Allgemeininternisten können unter der Anleitung und Verantwortung eines erfahrenen Hausarztes ein zwölfmonatiges Training-on-the-job absolvieren („Qualifizierungsjahr“). Absolviert ein Allgemeininternist sein Qualifizierungsjahr in einer hausärztlichen Praxis in einer Gemeinde bis zu 40.000 Einwohnern erhält er eine monatliche Vergütung bis zu 9.000 Euro. Dieser Förderbetrag kann aus Landesmitteln um 500 Euro pro Monat aufgestockt werden, wenn sich die Praxis in einer unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Region befindet gemäß Hausarztaktionsprogramm des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
b) Allgemeininternisten, die zusätzlich die Facharztqualifikation Allgemeinmedizin erwerben wollen, können dies im Rahmen einer geförderten Weiterbildung innerhalb eines Jahres erreichen. Damit wird die sonst vorgeschriebene Weiterbildungszeit von 30 Monaten deutlich verkürzt. Die zwölfmonatige Weiterbildungszeit wird ebenfalls mit bis zu 9.000 Euro pro Monat vergütet (bei unterversorgten Gebieten s. o.).
c) Fachärzte anderer Fachgruppen der unmittelbaren Patientenversorgung (z. B. Anästhesie, Chirurgie, Innere Medizin und Schwerpunktbezeichnung) können je nach kammerrechtlichen Bestimmungen nach spätestens drei Jahren zur Facharztprüfung Allgemeinmedizin zugelassen werden. Auch ihre ambulante Weiterbildungszeit wir für maximal 24 Monate mit bis zu 9.000 Euro monatlich vergütet.
Anträge und weitere Informationen finden Sie auf der KVWL-Themenwebseite Quereinstieg.
Team Nachwuchsförderung
TELEFON 0231 • 94 32 94 00
E-MAIL kosta@kvwl.de
Was muss ein Arzt beachten, wenn er in Westfalen-Lippe eine eigene Praxis eröffnen bzw. eine bestehende Praxis übernehmen möchte? Dieses Video der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) zeigt in einer unterhaltsamen Schritt-für-Schritt-Anleitung den Weg vom Uni-Examen bis in die eigene Praxis.
Als Akademiker sind Sie es gewohnt, Studien zu lesen und Statistiken zu interpretieren. Gerade im Bereich der Gesundheitspolitik geistern manchmal so große Zahlen durch die Presse, dass es einem schwindelig wird. Das ist das Betätigungsfeld der Medien. Und das ist unseres: Zahlen können dazu beitragen, komplexe Sachverhalte zu
ordnen und anschaulich darzustellen. Statistiken helfen dabei, Trends oder Entwicklungen abzubilden. Auf dieser Seite haben wir für Sie einige relevante Zahlen zu ausgewählten Themen zusammengetragen. Und wir zeigen Ihnen, dass manche Befürchtungen wirklich unbegründet sind.
Die Teilnahme am ärztlichen Bereitschaftsdienst, auch „ärztlicher Notfalldienst" genannt, gehört zu den gesetzlichen Pflichten aller niedergelassenen Vertragsärzte in Westfalen-Lippe. Dies in allen Städten und Gemeinden in Westfalen-Lippe zu organisieren, ist eine der Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL).
Die Verpflichtung zum Bereitschaftsdienst ließ junge Ärztinnen und Ärzte manchmal vor der Niederlassung zurückschrecken. Denn häufige Notdienste am Wochenende, Hausbesuche sowie die Bereitschaftszeiten der „kollegialen Vertretung" unter der Woche kosten viel Zeit. Freie Stunden, die für die eigene Familie oder die persönlichen Interessen dann fehlen.
Die KVWL hat dieses Problem erkannt und deshalb im Jahr 2011 umfassende Veränderungen in der Organisation des ärztlichen Notfalldienstes in Westfalen-Lippe vorgenommen. Durch eine komplette Neustrukturierung der Notfalldienstbezirke wurde eine gerechte Aufteilung und eine geringere Dienstverpflichtung für alle Ärztinnen und Ärzte erreicht.
Aktuell liegt die Teilnahmefrequenz der Niedergelassenen am ärztlichen Notfalldienst in Westfalen-Lippe nur noch bei durchschnittlich etwa sieben bis acht Einsätzen im Jahr. Und natürlich besteht auch die Möglichkeit, Dienste zu tauschen oder Vertretungen in Anspruch zu nehmen.
Den „Freizeitkiller" ärztlicher Bereitschaftsdienst gibt es in Westfalen-Lippe also nicht mehr. Stattdessen können junge Ärztinnen und Ärzte mit einer gerechten und familienfreundlichen Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes rechnen.
Durch die hiesige Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind allwöchentliche kollegiale Absprachen überflüssig geworden. Wer abends seine Praxis verlässt ist heute sicher, dass seine Patienten im Notfall versorgt werden und kann sich somit ruhigen Gewissens dem Privatleben zuwenden.
Sie wollen wissen, wie hoch Ihr zukünftiges Honorar sein wird? Oder doch die Erlöse oder die Erträge oder vielleicht der Gewinn Ihrer Praxis? Wenn Sie für all diese Begriffe nicht sofort eine druckreife Definition aus dem BWL-Handbuch parat haben, muss Sie das nicht erschrecken. Die Aufzählung soll nur veranschaulichen, dass der Betrag, der am Ende des Monats Ihrem Konto gutgeschrieben wird, von zahlreichen Faktoren bestimmt wird und auf andere Weise zustande kommt, als Sie es möglicherweise von Ihrer Gehaltsabrechnung im Krankenhaus bisher gewohnt waren.
Der Arztberuf ist ein freier Beruf. Diese Freiheit bezieht sich nicht nur auf das therapeutische Wirken sondern auch auf das unternehmerische. Daher ist es nicht nur legitim, sondern unbedingt notwendig, auch danach zu fragen, „was am Ende übrig bleibt“. Bei der Kalkulation der Erträge spielen allerdings viele Faktoren ein Rolle: Wie hoch ist die Miete? Wie viele Angestellte beschäftigen Sie? Gibt es Leasingverträge für medizinische Geräte? Der tatsächliche Gewinn einer Praxis ist immer abhängig von der in eigener Verantwortung vorzunehmenden Investitions- und Kostenplanung.
Die Fachleute der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bieten Ihnen eine Investitions- und Kostenberatung sowie eine betriebswirtschaftliche Beratung an. Im Rahmen dieser kostenlosen und unverbindlichen Vier-Augen-Gespräche können Sie konkrete Fragen zu Ihrer individuellen Situation stellen.
Die Berater analysieren mit Ihnen gemeinsam das gesamte Zahlenmaterial rund um Ihre Niederlassung – so weit, wie Sie es möchten! So sorgen die Experten der KVWL dafür, dass Ihre Niederlassung in Westfalen-Lippe nicht zu einem finanziellen Abenteuer wird und schaffen die Basis für eine langfristig tragfähige Existenz.
Grundlegende Informationen zum Thema Honorar finden Sie auf der Homepage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Diese Zahlen geben den durchschnittlichen GKV-Umsatz vor Abzug der Praxiskosten an. Der tatsächlich verbleibende Praxisüberschuss ist individuell abhängig von der in eigener Verantwortung vorzunehmenden Investitions- und Kostenplanung.
Quelle: Ärztekammer Westfalen-Lippe 2016
Regresse machen jungen Ärztinnen und Ärzten Angst – und halten sie in vielen Fällen von einer Niederlassung als Vertragsarzt ab. Nach einer Studie der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom September 2010, sieht jeder zweite Jungarzt in der Regressbedrohung ein Hindernis für die Übernahme einer eigenen Praxis. Die befürchtete Bedrohung entspricht jedoch nicht der tatsächlichen Wirklichkeit.
Kein Mediziner, der seine Patienten angemessen versorgt, muss heute de facto Angst vor Prüfungen haben. Lag die Zahl der Regresse in der Arzneimittelrichtgrößenprüfung im Jahre 2005 noch bei 266 so gab es im Jahr 2010 nur noch 16. In Anbetracht der Anzahl verordnender Praxen eine ausgesprochen geringe Zahl.
Geschäftsbereich Verordnungsmanagement
Tel.: 0231 94 32 39 41 – E-Mail
Der Grund für diese positive Entwicklung: Die zahlreichen Beratungs- und Informationsangebote der KVWL bieten eine gute und verlässliche Basis für eine qualitativ hochwertige und gleichzeitig regresssichere Verordnungsweise. Hierzu gehört die regelmäßige Arzneimittel-Trendmeldung genauso wie die detaillierte Pharmakotherapieberatung mit Analyse der eigenen Verordnungsdaten.
Nun ist seit dem 1. Januar 2012 endlich auch gesetzlich verbindlich festgelegt, dass Ärzte, die erstmalig in einer Richtgrößenprüfung auffällig werden, zunächst individuell beraten werden müssen.
Sie sehen, es gibt keinen Grund, sich durch Vorurteile und Gerüchte von der vielfältigen und spannenden Tätigkeit als Vertragsarzt in Westfalen-Lippe abhalten zu lassen.
13.312 niedergelassene Ärzte/Ärztinnen nutzen die Vorteile der Freiberuflichkeit, haben Freude am Arztberuf und ein erfülltes Leben.
So vielfältig wie der Arztberuf selbst, sind auch die Möglichkeiten, in der ambulanten Versorgung tätig zu werden.
Gute Zeiten für den ambulanten Nachwuchs. In Zukunft können viele Praxen übernommen werden.
448% Zuwachs des Frauenanteils in den letzten drei Jahrzehnten. Ein Zukunftstrend dank flexibler Arbeitsmodelle für individuelle Ansprüche.
Insgesamt erhöhte sich der Frauenanteil in den vergangenen Jahren relativ konstant um jährlich etwas mehr als 0,5 Prozentpunkte. Das ergab eine Auswertung der Daten des Bundesarztregisters, die die KBV durchgeführt hat. Danach steigt die Zahl der Vertragsärztinnen zwar langsam, aber kontinuierlich. Bundesweit gesehen lag der Anteil der Frauen vor 35 Jahren noch bei knapp 18 Prozent, 2013 waren schon über 38 Prozent der Vertragsärzte weiblich.
Bei den Psychologischen Psychotherapeuten ist der Frauenanteil mit 71,3 Prozent noch weit höher als bei den Ärzten. Auch bei den Medizinstudenten nimmt die Zahl der Frauen zu. 2012 waren 60,9 Prozent aller Studienanfänger im Fach Humanmedizin weiblich, zu Beginn des Wintersemesters 2013/2014 bereits 61,9 Prozent.
Einen gravierenden Unterschied gibt es immer noch zwischen Ost und West.
In den neuen Ländern sind 52,6 Prozent der niedergelassenen Ärzte weiblich, im Westen sind es nur 35,8 Prozent.
Ärztliche Fachgruppen mit einem besonders hohen Frauenanteil sind die ärztlichen Psychotherapeuten (63,5 Prozent), die Kinder- und Jugendpsychiater (60,9 Prozent) sowie die Frauenärzte (60,3 Prozent). Mehr Frauen als Männer gibt es auch unter den Humangenetikern (67,4 Prozent). Bei den Hausärzten liegt der Frauenanteil bei 41,2 Prozent. Zu den am wenigsten weiblichen Fachgruppen gehören die Mund-, Kiefer- und Gesichts-Chirurgen sowie die Urologen (jeweils 9,8 Prozent). Ebenfalls in der absoluten Minderheit sind die Frauen bei den Orthopäden (10,7 Prozent), den Chirurgen (12,2 Prozent) und den Neurochirurgen mit 13 Prozent.
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) ist vor allem eines: Dienstleister der ersten Wahl für ihre Mitglieder – die rund 15.000 niedergelassenen Ärzte, ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten und sichern wir die wohnortnahe und flächendeckende medizinische Versorgung der Menschen in unserer Region.
Darüber hinaus übernehmen wir, die KVWL, in unserer Funktion als Körperschaft des öffentlichen Rechts für unsere Mitglieder die Abrechnung der erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen. Auf kommunaler, Landes- und Bundesebene vertreten wir die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mitglieder.
Als Institutionen der ärztlichen Selbstverwaltung übernehmen wir allerdings nicht nur die uns vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben. Mit zahlreichen Beratungs- und Service-Angeboten unterstützen wir unsere Mitglieder, und alle, die es werden wollen. Von A wie Abrechnung bis Z wie Zulassung – bei allen Fragen rund um die vertragsärztliche Tätigkeit geben wir Ihnen die Antworten. Und auch bei Ihrem Weg in die Niederlassung begleiten wir Sie gern, kompetent und zuverlässig.
Weitere Informationen zur Arbeit der KVWL finden Sie hier.
Constantin Rehers – 0231 • 94 32 94 00
E-MAIL kosta@kvwl.de
Hildegard Meyering – 0231 • 94 32 33 06
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Dorothee Schneiker – 0231 • 94 32 33 21
E-MAIL stipendien@kvwl.de
Sie sind auf der Suche nach neuen Praxisräumen? Hier können Sie Ihre Anzeigen bequem und einfach online einstellen, die Praxis-Datenbank nach geeigneten Angeboten in der gewünschten Region durchsuchen und in direkten Kontakt zu Ihren Kollegen treten.
www.kvboerse.de
Beruf und Familie verbinden – gerade für Ärzte ist das oft keine leichte Aufgabe. Ein Patentrezept gibt es nicht. Aber gute Beispiele und viele Informationen rund um das Thema.
www.praxis-und-familie.kbv.de
Die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe vertritt die Interessen von mehr als 13.000 niedergelassenen Vertragsärzten und ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Westfalen-Lippe. Wenn es um das Thema Niederlassung geht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.
www.kvwl.de
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist die berufliche Vertretung der rund 39.000 Ärztinnen und Ärzten, die im Landesteil Westfalen-Lippe ihren Beruf ausüben oder – falls nicht berufstätig – ihren Wohnsitz haben.
www.aekwl.de
Unter dem Motto „Lass dich nieder!“ ist die neue Nachwuchskampagne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) gestartet. Ziel ist es, junge Nachwuchsmediziner für eine Tätigkeit im ambulanten Bereich zu begeistern. Auf der flankierenden Website www.lass-dich-nieder.de erfahren Nachwuchsmediziner alles Wissenswerte rund um das Thema Niederlassung.
www.lass-dich-nieder.de
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